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DTM-Tickets 2020: Wie Besitzer von Eintrittskarten am besten handeln

DTM-Ticketbesitzern droht eine Saison ohne Publikum: Wie sie nach der Kalender-Bekanntgabe am besten handeln und eine Rückerstattung des Geldes möglich ist

Die DTM hat für die Saison 2020 einen neuen Rennkalender präsentiert, der wegen der Coronavirus-Pandemie vorerst Rennen ohne Zuschauer vorsieht. Doch was machen Fans, die dennoch Eintrittskarten für die bevorstehende DTM-Saison besitzen und nun nicht wissen, wie sie ihr Geld zurückbekommen?

Vorerst ist Geduld der beste Ratgeber, denn die DTM-Dachorganisation ITR schließt nicht aus, dass es dieses Jahr noch Rennen vor Zuschauern geben wird. "Ich gehe davon aus, dass wir die zweite Hälfte des Kalenders schon vor Zuschauern fahren werden", sagt DTM-Boss Gerhard Berger gegenüber 'ran.de' und spielt damit auf die Rennen auf dem Nürburgring, in Zolder und in Hockenheim an.

"Natürlich werden wir uns da nach den gesetzlichen Vorgaben richten, aber da verändert sich jetzt sehr viel sehr schnell." Tatsächlich ist es im Moment nicht auszuschließen, dass die Coronavirus-Pandemie soweit zurückgeht, dass bald wieder Veranstaltungen vor Publikum möglich sind.

DTM setzt auf Gutscheinlösung

"Man kann nur von Rennen zu Rennen schauen, was die Anforderungen der gesundheitlichen Behörde sind und dann immer wieder darauf reagieren. Ich glaube, wir müssen das Thema jetzt auf uns zukommen lassen", sagt Berger, der nicht nur aus finanziellen Gründen auf Rennen vor Zuschauern hofft: "Bei einem Event braucht es Zuschauer und Fans, um eine Stimmung und Emotion zu erzeugen. Und je schneller wir die Fans wieder vor Ort haben, desto besser."

Damit auch Fans, die bereits im Besitz von DTM-Tickets für die Saison 2020 sind, flexibel auf die aktuelle Situation reagieren können, bietet die ITR nun allen Ticketkäufern an, Eintrittskarten für die ursprünglich geplanten Veranstaltungen in Einklang mit geltendem Recht in flexible Gutscheine umzutauschen.

Damit bezieht man sich auf einen Gesetzesbeschluss des deutschen Bundestags, der es Veranstaltern erlaubt, ihren Kunden als Ersatz für die abgesagten Veranstaltungen vorerst Gutscheine für gleichwertige Veranstaltungen auszustellen statt ihnen das Geld zurückzugeben. Das gilt allerdings nur, wenn das Ticket vor dem 8. März 2020 gekauft wurde.

Geld zurück mit Härtefallklausel

Der Staat will mit diesem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht" dafür sorgen, dass die Lage für die Veranstalter nicht existenzbedrohend wird.

Die Gutscheine, die im offiziellen DTM-Ticketshop oder über die offizielle Tickethotline eingelöst werden können, behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 und wären damit auch für Rennen im kommenden Jahr einsetzbar. Wenn man den Gutschein bis dahin nicht einlöst, kann man die Auszahlung verlangen. Die Gutscheinabwicklung erfolgt ab dem 4. Juni über die E-Mail-Adresse tickets@dtm.com.

Doch was passiert, wenn man die Veranstaltung zum Beispiel im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen wollte und daher ein Gutschein keine attraktive Lösung darstellt? Oder wenn man wichtige Lebenserhaltungskosten ohne die Auszahlung nicht begleichen kann oder der Besuch eines Nachholtermins oder einer anderen Veranstaltung des gleichen Veranstalters nur unter Aufwendung hoher Reisekosten eine Option ist?

In diesen von der Bundesregierung genannten Fällen oder ähnlichen Situationen kommt die Härtefallklausel zum Tragen: Daher bittet die ITR darum, per E-Mail einen Nachweis der Unzumutbarkeit des Gutscheins zu erbringen, damit man sein Geld zurückbekommt.

Mit Bildmaterial von ITR.

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