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Erklärt: Warum Vettel im Monza-Qualifying straffrei blieb

Mit vier Rädern über der Linie und doch nicht: Die Erklärung, weshalb Sebastian Vettel im Formel-1-Qualifying in Monza für einen Ausrutscher nicht bestraft wurde

Eigentlich ist alles ganz einfach: Fährst du mit allen vier Rädern über den Streckenrand hinaus, dann zieht das eine Strafe nach sich. Du verlierst die aktuelle Runde, aber auch die darauf folgende. So hat es die Formel-1-Rennleitung für die Zielkurve in Monza festgelegt. Der Haken daran: Für Sebastian Vettel schien diese Regel im Q3-Qualifying nicht zu gelten. Oder doch? Wir gehen auf Spurensuche!

Unsere erste Station: Vettels vermeintlicher Fahrfehler bei seiner ersten fliegenden Runde in Q3. Denn anhand der TV-Bilder ist gut zu sehen, wie sich der Ferrari-Fahrer in der Parabolica sehr weit hinaustragen lässt - zu weit, wie es scheint. Deshalb leiten die Sportkommissare eine Untersuchung gegen Vettel ein, lassen aber später die Anklage fallen, weil Zweifel an der Schuld des Ex-Champions bestehen.

Vettel kommt zugute, dass ihm die TV-Aufnahmen keinen Regelverstoß nachweisen können beziehungsweise dass ihn einzelne Bilder sogar entlasten.

Von oben betrachtet sieht vieles anders aus ...

Die Situation ist kurios: Mit den Laufflächen seiner Reifen bewegt sich Vettel mit allen Rädern jenseits der weißen Linie, die die Strecke begrenzt. Betrachtet man die Szene jedoch aus der Vogelperspektive, liegen die Reifenflanken gerade noch über dem weißen Strich. Und das reicht aus.

Die Sportkommissare der FIA stolperten hierbei über ihre eigenen Regeln, die Rennleiter Michael Masi vorab nochmals präzisiert hatte. In seinem Briefing war zu lesen: "Wird eine Rundenzeit erzielt, indem der Fahrer auf der Außenseite von Kurve 11 die Strecke verlässt (alle vier Räder jenseits der weißen Linie am Streckenrand), dann werden diese Rundenzeit und die direkt folgende Rundenzeit gestrichen."

Es ist diese Formulierung, die letztlich im Freispruch für Vettel gemündet hat. Denn die eigentlichen Regeln hätten eine Strafe nach sich ziehen müssen, wie folgender Auszug belegt.

Eigentlich sind die Regeln glasklar formuliert

In Artikel 27.3 des Sportlichen Reglements heißt es: "Ein Fahrer verlässt die Strecke, wenn kein Teil seines Fahrzeugs mehr in Kontakt mit der Strecke steht. Und um Zweifel auszuräumen: Weiße Linien, die den Streckenrand markieren, werden als zur Strecke zugehörig betrachtet, Randsteine hingegen nicht."

Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im Internationalen Sportkodex der FIA.

Heißt im Klartext: Das Reglement lässt sich so interpretieren, dass ein Fehlverhalten vorliegt, wenn die Räder keinen Kontakt zur Rennstrecke (inklusive weißer Linie) mehr haben. Genau so war es im Fall Vettel: Er fuhr komplett hinter der weißen Linie.

Einzige Konsequenz: Freispruch!

Aber: Die Formulierung von Rennleiter Masi entschärft diese Vorgabe zugunsten von Vettel, weil aus der Vogelperspektive die Reifenflanken gerade noch über der weißen Linie zu erkennen waren, aber nicht jenseits davon. Und von "Kontakt" der Räder zur Rennstrecke war im Briefing Masis keine Rede.

Michael Masi

Rennleiter Michael Masi: Sein Briefing ließ Vettel im Qualifying straffrei bleiben

Foto: CAMS

Den Sportkommissaren blieb daher keine andere Wahl, als Vettel freizusprechen, zumal sie bei ihrer Anklage direkt auf das Briefing von Masi verwiesen hatten. In ihrer Urteilsbegründung schreiben die Sportkommissare daher auch, dass nur manche TV-Aufnahmen gezeigt hätten, dass Vettels Räder keinen Kontakt zur Rennstrecke gehabt hatten, andere wiederum hätten die "Flanken-Theorie" gestützt.

"Das zieht [die gesamte Argumentation] ausreichend in Zweifel, um im Zweifel für den betreffenden Fahrer zu sprechen", so das Fazit der Rennkommissare. Ergo: Keine Strafe und Vettel konnte aufatmen. Denn wäre ihm die Rundenzeit gestrichen worden, er wäre in Q3 komplett ohne Rundenzeit dagestanden. So aber ergab seine Rundenzeit P4 in der Startaufstellung.

Mit Bildmaterial von LAT.

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