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Keine Ausnahme: EU-Richtlinie bedroht Motorsport weiter

Eine geplante EU-Richtlinie bedroht weiterhin den Motorsport: Dass eine verkündete Veränderung den Sport ignoriert und somit gefährdet, ärgert den Weltverband FIA

Jean Todt, FIA President

Foto: Zak Mauger / Motorsport Images

Der Motorsport in Europa befindet sich weiterhin in akuter Gefahr und droht durch eine geplante EU-Richtlinie in seinen Grundfesten erschüttert zu werden. Wie im vergangenen Oktober bekannt wurde, würden nach der neuen Richtlinie 2009/103/EG alle Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung benötigen - auch Rennfahrer, die ein Vehikel auf einer gesicherten Rennstrecke bewegen.

Der Automobil-Weltverband FIA hatte zusammen mit den nationalen Motorsportverbänden ein Positionspapier bei der EU-Kommission eingereicht und gewarnt, dass die Richtlinie "signifikante Auswirkungen" auf Motorsportveranstaltungen und die Anzahl der Teilnehmer haben werde. Durch die Teilnahme an einer offiziellen Befragung hatte man zudem gehofft, die Richtlinie nur für den Straßenverkehr gelten zu lassen.

Die EU-Kommission hat nun geplante Änderungen veröffentlicht, die jedoch "leider nicht den Erwartungen der FIA entsprechen", wie es in einem Statement des Weltverbandes heißt. Denn in den vorgeschlagenen Änderungen findet sich keine Anpassung für den Motorsport.

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"Obwohl die FIA und die gesamte Motorsport-Gemeinschaft das Ziel der EU-Kommission teilen, Opfer von Kraftfahrzeug-Unfällen besser zu schützen, könnte der Antrag dazu führen, dass Motorsport-Events vom Willen der Versicherungsunternehmen, sie abzudecken, abhängig sind", heißt es von Seiten der FIA weiter.

Man wolle sich jedoch weiter mit den EU-Institutionen austauschen, "um eine Lösung zu finden, die es Millionen von Fahrern in Europa weiter ermöglicht, ihrer Leidenschaft nachzugehen und gleichzeitig bestmöglich geschützt zu sein".

Sollte die Richtlinie wie geplant durchkommen, würde beispielsweise jeder Unfall auf der Rennstrecke wie ein Verkehrsunfall behandelt und von der Polizei untersucht werden müssen. Ziel der Richtlinie ist eigentlich, Vereinheitlichung im EU-Gebiet zu schaffen, damit etwa ein deutscher Autofahrer auch im Ausland vollen Versicherungsschutz genießt.

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