Registrieren

Kostenlos registrieren

  • Direkt zu Deinen Lieblingsartikeln!

  • Benachrichtigungen für Top-News und Lieblingsfahrer verwalten

  • Artikel kommentieren

Motorsport Prime

Premium-Inhalte entdecken
Registrieren

Edition

Deutschland

Legal und nicht legal: Die Hintergründe der Renault-Disqualifikation

Renault wurde vom Rennen in Japan nachträglich ausgeschlossen, obwohl das System an sich nicht gegen das Reglement verstößt - So begründen die Kommissare

Am späten Mittwochabend wurde bekannt, dass beide Renault aufgrund der Benutzung einer illegalen Fahrhilfe vom Rennen in Suzuka ausgeschlossen wurden. Daniel Ricciardo und Nico Hülkenberg verlieren den sechsten und zehnten Platz, nachdem Konkurrent Racing Point in Japan Protest eingelegt hatte.

In einer Telefonkonferenz am Mittwoch evaluierten die FIA-Kommissare, ob das verstellbare Bremssystem legal sei oder nicht. Sie kamen zu dem Schluss, dass das System zwar nicht grundsätzlich gegen das Technische Reglement verstößt, allerdings werteten sie es als Fahrhilfe, was in der Formel 1 nicht erlaubt ist.

Ein ehemaliger Angestellter von Renault gilt als Auslöser des Protestes gegen das System, das die Bremsbalance automatisch nach einer voreingestellten Rundenzahl anpassen soll. Laut Racing Point sei das jedoch gegen Artikel 27.1 des Sportlichen Reglements. Dieser besagt, dass ein Fahrer das Auto alleine und ohne Hilfe fahren muss.

Auch sah der Rennstall die Artikel 11.1.3, 11.1.4 und 8.6.3 des Technischen Reglements verletzt. Dabei geht es um Geräte, die die Bremsbalance selbstständig verstellen, und um Systeme, die nicht vom Fahrer kontrolliert werden.

Laut Renault benutzt das Bremssystem keine Rundenzahl als Trigger und sei innerhalb der Grenzen des Technischen Reglements. Die Franzosen stellten der FIA die kompletten Details des Systems zur Verfügung - veröffentlicht wurden sie jedoch nicht. Nach Ansicht der Rennkommissare aus Suzuka war das System mit dem Technischen Reglement vereinbar.

Die Erklärung im Wortlaut

In der veröffentlichten Erklärung heißt es:

1. Die Steuersoftware der Hinterradbremse von Renault ist ein integraler Bestandteil des Kontrollsystems nach Artikel 11.9 des Technischen Reglements. Dabei wird es in Übereinstimmung mit den Artikeln 11.1.3 und 11.1.4 des Technischen Reglements genutzt.

2. Das beschriebene Kontrollsystem ist nicht wie gemutmaßt voreingestellt und rundenabhängig.

3. Die Fahrer von Renault benutzen Knöpfe am Lenkrad, um die Bremsbalance in Übereinstimmung mit Artikel 8.6.3 des Technischen Reglements zu kontrollieren. Diese sind mit der Einheitselektronik der FIA verbunden.

4. Die Kommissare schlussfolgern daraus, dass Renault zwar innovative Lösungen benutzt hat, um gewisse Uneindeutigkeiten im Technischen Reglement und anderen Dokumenten auszunutzen, allerdings verstößt ihr System dabei nicht gegen das aktuelle Technische Reglement.

Entscheidung: Legal, aber trotzdem illegal

Trotzdem sahen die Kommissare das System als illegale Fahrhilfe an: "Das verstellbare Bremsbalancesystem agiert als Fahrhilfe, indem es die Fahrer davor schützt, während einer Runde verschiedene Anpassungen vornehmen zu müssen", heißt es weiter.

Cyril Abiteboul

Teamchef Cyril Abiteboul hat derzeit keinen leichten Job

Foto: LAT

Für die Kommissare gibt es einen Unterschied zwischen diesem System und einem, das wirkliche Feedback-Kontrolle bereitstellt, welches die Fähigkeiten und Reflexe der Fahrer vertritt. "Trotzdem ist es immer noch eine Hilfe und verstößt damit gegen Artikel 27.1 des Sportlichen Reglements", heißt es in der Urteilsbegründung.

Aufgrund der Besonderheit der Anhörung hat Renault bis 10 Uhr mexikanischer Zeit (17 Uhr MEZ) die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Das Team hat bereits mit einem Statement auf die Entscheidung reagiert und behält sich weitere Schritte erst einmal vor.

Legt Renault Einspruch ein?

"Aufgrund der Subjektivität der Einstufung eines Systems als Fahrhilfe und der Variabilität der ausgesprochenen Strafen in jüngsten Fällen wird das Renault-Team seine nächsten Schritte innerhalb des Zeitrahmens von der FIA erwägen", heißt es von Seiten des Rennstalls.

 

Dabei spielt man etwa auf den Großen Preis von Deutschland an, als die beiden Alfa Romeos von Kimi Räikkönen und Antonio Giovinazzi mit einer Zeitstrafe von 30 Sekunden davonkamen, obwohl auch sie mit einer Fahrhilfe am Start unterwegs waren.

Die Kommissare werteten den Vorteil Renaults jedoch als größer als in vergleichbaren Fällen und sprachen eine Disqualifikation aus. Auch eine 30-Sekunden-Strafe würde die Franzosen ohnehin deutlich aus den Punkten spülen.

WM-Stand: Renault gerät unter Druck

Durch die Disqualifikation von Renault rückt Charles Leclerc wieder auf den sechsten Rang nach vorne. Der WM-Titel von Mercedes bleibt damit trotzdem unangetastet, und zwar um einen einzigen Punkt. Ferrari hat nun "nur" noch 177 Punkte Rückstand - 176 wären noch möglich.

Pierre Gasly (7./Toro Rosso) und Sergio Perez (8./Racing Point) rücken ebenfalls nach vorne. Über unerwartete Punkte dürfen sich Lance Stroll (9./Racing Point) und Daniil Kwjat (10./Toro Rosso) freuen.

Daniel Ricciardo, Carlos Sainz

Im Duell mit McLaren hat Renault nun schlechte Karten

Foto: LAT

Beide Teams rücken Renault jetzt auch in der Konstrukteurswertung auf die Pelle: Toro Rosso liegt nur noch sechs Zähler hinter den Franzosen, Racing Point folgt weitere vier Punkte dahinter.

Von Rang vier kann sich der Rennstall nun im Grunde verabschieden: Der Rückstand auf McLaren beträgt nun 43 Punkte, sodass Renault pro Grand Prix elf Punkte aufholen müsste.

Mit Bildmaterial von LAT.

Vorheriger Artikel Racing Point: Perez enttäuscht über fehlende Entwicklung 2019
Nächster Artikel Takuma Sato und der Toro-Rosso-Test 2008: "Es war sehr ernst!"

Kostenlos registrieren

  • Direkt zu Deinen Lieblingsartikeln!

  • Benachrichtigungen für Top-News und Lieblingsfahrer verwalten

  • Artikel kommentieren

Motorsport Prime

Premium-Inhalte entdecken
Registrieren

Edition

Deutschland