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Racing-Point-Kontroverse: Welche Teile muss ein Formel-1-Team selbst bauen?

Racing Point hat sich beim RP20 stark vom Mercedes W10 inspirieren lassen - Wir erklären, warum das legal ist und unter welchen Bedingungen es das nicht wäre

Racing Point sorgte in der ersten Testwoche der Formel-1-Saison 2020 in Barcelona für Gesprächsstoff. Die Ex-Force-India-Truppe präsentierte mit dem RP20 ein Auto, das frappierend an den Vorjahres-Mercedes erinnert. Das Team betont, man habe sich dabei im legalen Rahmen bewegt. Wir wollen in diesem Artikel aufklären, welche Teile ein Team laut Reglement überhaupt selbst entwickeln muss.

Im sportlichen Reglement der Formel 1 heißt es in Artikel 6.3, dass jeder Konstrukteur in der Formel 1 sogenannte "Listed Parts" selbst designen und bauen muss. Diese sind in Anhang 6 festgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Überlebenszelle (Monocoque), die vordere Crashstruktur, die Überrollstrukturen, und die in Artikel 1.4 der technischen Regeln festgelegten Teile der Karosserie.

Letztere umfassen laut Definition - mit einigen Ausnahmen - alle Teile des Autos, "die in Kontakt mit einem externen Luftstrom" stehen. Vereinfacht gesagt: alle Teile, die sich nicht im Inneren des Autos befinden. Also Nase, Front- und Heckflügel, Bargeboards, Unterboden, Motorenabdeckung et cetera. Dazu kommen seit 2020 Luftschächte, die den Artikeln 11.4, 11.5 und 11.6 des technischen Reglements festgelegt sind.

"Listed Parts": Outsourcing ja, Informationsaustausch nein

Wichtig: Informationen über all diese Teile, wie zum Beispiel Daten oder Zeichnungen, dürfen auch nicht mit anderen Teams geteilt werden. Das ist in Punkt 4.a) in Anhang 6 festgeschrieben. Deshalb betont Racing Point, man habe den Mercedes W10 lediglich anhand von eigenen Fotos "nachgebaut". Das ist legal. Hätte man Informationen direkt von Mercedes erhalten, wäre es das nicht.

Das beinhaltet auch Punkt 6, in dem festgeschrieben ist, dass kein Team Personal mit einem anderen austauschen darf, um dieses Verbot zu umgehen. So dürfte, um ein anderes Beispiel zu nennen, Red Bull beispielsweise Adrian Newey nicht für einen Monat an Nachwuchsteam AlphaTauri "ausleihen", damit dieser dem Team dort mit seinem Wissen kurz unter die Arme greifen kann.

Erlaubt ist laut Punkt 2 allerdings das Outsourcen dieser "Listed Parts" an eine dritte Partei. Für dieses Modell hat sich zum Beispiel Haas entschieden. Die US-Truppe lässt das Chassis bei Dallara in Italien bauen. Das ist erlaubt, solange Dallara nicht selbst als Hersteller in der Formel 1 auftritt und auch mit keinem anderen Team zusammenarbeitet. Auch das ist in den Regeln so spezifiziert.

Lange Einkaufliste: Das dürfen die Teams zukaufen

Alle Teile, die nicht unter die "Listed Parts" fallen, dürfen die Teams von anderen Herstellern zukaufen. Das ist in Punkt 3.a) explizit so festgeschrieben. Neben offensichtlichen Teilen wie Motor und Getriebe umfasst das zum Beispiel die Hydraulik, die Aufhängungen oder auch das Lenkrad. Gehen Teams diesen (legalen) Weg, ist es in der Regel sinnvoll, auch den Rest des Boliden abzukupfern.

Haas-Teamchef Günther Steiner macht zum Beispiel kein Geheimnis daraus, dass sein Team den Ferrari zu einem Großteil nachbaut. "Wer kaufen viele Teile von Ferrari. Welches Auto sollen wir also kopieren? Vermutlich den Ferrari. Wenn wir einen Toro Rosso oder Red Bull kopieren würden, dann wären wir ziemlich dumm", so Steiner. Das ist, wie wir jetzt gelernt haben, auch legal.

Verboten wäre ein solches Vorgehen nur dann, wenn Haas konkrete Informationen über die "Listed Parts" von Ferrari erhalten würde. Ab 2021 gibt es übrigens eine Neuregelung. Dann werden alle Teile am Auto in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt. Es ändert sich aber nichts daran, dass die Teams einige Teile selbst entwickeln müssen. Komplette Kundenautos wird es weiterhin nicht geben.

Mit Bildmaterial von Motorsport Network.

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