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Wegen neuer Regeln: FIA gibt CFD-Stunden für 2021 komplett frei

Die FIA hat auf das neue Reglement ab 2021 reagiert und die Entwicklung mit CFD in der kommenden Saison freigegeben - Weitere Veränderungen fallen gering aus

The Austrian flag flies alongside others displaying the Formula 1 and FIA logos

Foto: Andrew Hone / Motorsport Images

Feuer frei für die Entwicklung! Die FIA hat auf die zukünftigen Regeländerungen ab 2021 reagiert und eine Aufhebung der CFD-Beschränkung beschlossen. Der Weltrat des Verbandes (WMSC) gab heute bekannt, dass es den Teams erlaubt ist, CFD-Simulationen für die Entwicklung der Autos unbegrenzt durchzuführen.

Bislang waren die Rennställe in Sachen CFD (Computational Fluid Dynamics) - zu Deutsch numerische Strömungsmechanik - per Reglement eingeschränkt (Seite 57 ff.). Das könnte vor allem den großen Teams zugutekommen, weil sie über größere Ressourcen verfügen. Auch im Windkanal ist genau festgelegt, mit welcher Art von Modellen die Teams wie lange forschen dürfen. Für die Nutzung des Windkanals wurde die Beschränkung jedoch nicht aufgehoben.

Neben diesem Punkt wurden im Weltrat heute noch einige kleinere Anpassungen am Reglement vorgenommen. So soll etwa klarer werden, welcher Fahrer welche Position in der Startaufstellung einnehmen wird, auch wenn mehrere Gridstrafen ausgesprochen wurden. Wie das allerdings sichergestellt werden soll, ließ die FIA in ihrer Mitteilung - wie so oft - offen.

Änderungen am Sportlichen Reglement 2019:
- Sicherstellung, dass die Benzin-Prozeduren bei den Testfahrten die gleichen sind wie bei den Rennevents
- Sicherstellung, dass die Art der Grid-Formierung auch bei mehrfachen Strafen klar ist
- Autos bleiben unter Bedingungen der gelben Flagge, bis sie die Kontrolllinie erreichen, nachdem das Safety-Car in die Box gefahren ist
- Unlimitierte CFD-Nutzung für die Entwicklung der Autos nach Reglement 2021

Änderungen am Technischen Reglement 2019:
- Anpassungen an Artikel 3 (Autodimensionen) für mehr Klarheit in einigen Bereichen, besonders beim Frontflügel
- Eine Anpassung an Artikel 4, mit einer Anhebung der Gewichtsgrenze des Autos von 740 auf 743 Kilogramm

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