Fünfmal Code 60 missachtet! Fahrerin disqualifiziert, darf aber starten
Beim 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring 2025 ist Anna-Lena Binkowska disqualifiziert worden, doch eine Berufung setzt die Strafe aus
Die Code 60 zog in den Trainings zahlreiche Strafen nach sich
Foto: VLN
Code 60 an fünf Streckenposten hintereinander missachtet und die Onboard-Kamera funktionierte nicht: Anna-Lena Binkowska, die einen Porsche Cayman in der Cup3-Klasse pilotiert, wurde von den 24 Stunden vom Nürburgring 2025 (hier in Livestream und Liveticker!) disqualifiziert. Eine Berufung setzt die Strafe allerdings zunächst aus und sie darf starten.
Der Vorfall ereignete sich im ersten Qualifying um 13:45 Uhr. Binkowska war mit ihrem Porsche Cayman in der Cup3-Klasse unterwegs, als sie eine über fünf Posten hinweg ausgedehnte Code-60-Zone zu schnell durchfuhr. Hinzu kam, dass die vorgeschriebene Onboard-Kamera nicht funktionierte.
Zur Bewertung des Vorfalls zogen die Sportkommissare daher GPS-Daten und Bilder der KI-gestützten Streckenüberwachung heran, die seit wenigen Jahren rund um die Nordschleife im Einsatz ist.
In der Begründung der Sportkommissare heißt es: "Im Lichte der Gesamtsituation um diesen Vorfall halten die Sportkommissare keine andere Entscheidung im Sinne der Regel für anwendbar."
Die verhängte Strafe ist deutlich: Disqualifikation der Fahrerin, Einzug des DMSB-Permit Nordschleife (DPN) sowie eine 90-Sekunden-Stop-and-Go-Strafe nach der ersten Rennrunde für das betroffene Fahrzeug.
Doch nur wenige Stunden später - um 21:24 Uhr - wurde die Strafe nach Einlegung einer Berufung zunächst ausgesetzt. Offenbar gab es eine kleine Verzögerung beim Versand des "Intent to Appeal" per E-Mail, wodurch die Entscheidung erst mit etwas Verzögerung bestätigt wurde.
Weitere Strafen für Verstöße gegen Code 60
Neben Binkowska wurden im ersten und zweiten Qualifying noch zahlreiche weitere Vergehen gegen Flaggensignale und Tempolimits registriert und deutlich härter bestraft als in der Vergangenheit.
So wurde unter anderem der SR-Motorsport-Mercedes #11 (Heyer/Härtling/Fitje/Brück) aus der SP9-Klasse ans Ende der Startgruppe zurückversetzt - eine Strafe, die auch gegen mehrere Fahrzeuge aus kleineren Klasse ausgesprochen wurde.
Auch mehrere Durchfahrtsstrafen wurden ausgesprochen - sie müssen nach der ersten Rennrunde absolviert werden. Besonders betroffen ist unter anderem der Walkenhorst-Aston-Martin #30 (Breuer/Walkenhorst/Aust/Bollrath), der gleich zweimal erwischt wurde.
Kurios: Theoretisch müsste das Fahrzeug zwei Durchfahrtsstrafen unmittelbar hintereinander absolvieren. In der Praxis dürfte es eine nach der ersten und die zweite nach der zweiten Rennrunde antreten.
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