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Nürburgring-Hammer: Verkauf 2012 muss neuer Prüfung unterzogen werden

Ja zum Nürburgring und Nexovation erringen beim EuGH einen Etappensieg - Drei Institutionen blamiert - Juristische Hängepartie dauert weiter an

Der Verkauf des Nürburgrings aus dem Jahr 2012 muss erneut geprüft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Damit wurde zwei Klägern Recht zugesprochen, die bereits vor mehreren Instanzen geklagt hatten.

Der Verein "Ja zum Nürburgring" und der US-amerikanische Speedwaybetreiber Nexovation hatten in mehreren Instanzen gegen den Verkauf der Rennstrecke im Jahr geklagt und nun Recht bekommen. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) aufgehoben, das im Jahr 2019 den Verkauf als rechtmäßig bewertet hatte.

Der nun gefasst Beschluss ist eine Ohrfeige für die Europäische Kommission. Diese hatte nämlich 2014 entschieden, dass der Verkauf rechtmäßig gewesen ist. Der EuGH hebt nämlich nicht nur das EuG-Urteil von 2019 auf, das 2019 den Beschluss der Kommission bestätigt hat (und nun ebenfalls nicht gut dasteht) sondern auch den Kommissionsbeschluss von 2014 in Teilen selbst.

Konkret ging es in diesem Fall darum, dass Capricorn im Verkaufsprozess eine gesicherte Finanzierung vorweisen konnte. Die EU-Kommission war 2014 zu diesem Ergebnis gekommen, bestätigt durch das EuG-Urteil von 2019. Dieser Ansicht schloss sich der EuGH nicht an. Das bedeutet auch, dass der Verkaufsprozess somit nicht diskriminierungsfrei über die Bühne gegangen sein könnte.

Insolvenzverwalter, EU-Kommission und Gericht lagen falsch

Ja zum Nürburgring übt scharfe Kritik. "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum erst die letzte Instanz bemüht werden musste, um die offensichtlich unzureichende Finanzierungslage der Käufer korrekt einzuordnen", sagt Dieter Weidenbrück, Nachfolger als Vorsitzender des Vereins des im März 2020 verstorbenen Otto Flimm.

Das Verkaufsverfahren ist nun endgültig als Farce entlarvt. Capricorn wurde trotz fehlender Eignung als Käufer bevorzugt. Die Insolvenzverwalter haben alle Hinweise ignoriert und sich der Realität verweigert. Damit tragen sie die Verantwortung dafür, dass die Unsicherheit am Nürburgring bestehen bleibt.“

Eine interessante Frage, die wohl nie geklärt werden wird: Wie konnten drei Institutionen unabhängig voneinander zum falschen Ergebnis kommen? Denn die Insolvenzverwalter und deren Beratergesellschaft KPMG (2012), die EU-Kommission (2014) und auch das EuG (2019) hatten die Finanzierung jeweils als gesichert betrachtet, obschon Capricorn bereits die zweite Rate nicht zahlen konnte.

Tatsächlich ist die Kritik des EuGHs deutlich: "Die Kommission hat jedoch zu Unrecht befunden, dass die Finanzierung des Angebots von Capricorn unzweifelhaft von der Deutschen Bank garantiert worden sei, wovon auch das Gericht ausgegangen ist."

"Insoweit stellt der Gerichtshof insbesondere fest, dass ein Schreiben dieser Bank vom 10. März 2014 entgegen dem Verständnis der Kommission und des Gerichts eindeutig keine verbindliche Finanzierungszusage enthielt."

Damit muss nun ein neues Prüfverfahren bei der EU-Kommission eröffnet werden. Der Ausgang ist offen. Die Rahmenbedingungen sind völlig andere als noch bei der ersten Beschwerde. Denn seit 2014 haben russische Investoren am Nürburgring das Sagen. Diese sprangen mit der NR Holding in die Bresche, als Capricorn nicht zahlen konnte.

Mit Bildmaterial von Robert Kah / Imagetrust.

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