Nürburgring-Verkauf: EU-Gericht weist zwei Klagen zurück
Ein europäisches Gericht hat die Klagen des Vereins "Ja zum Nürburgring" und Nexovation als unbegründet abgewiesen - Verkauf war rechtens
Zwei Klagen gegen den Verkauf des Nürburgrings im Jahre 2014 wurden von einem europäischen Gericht abgewiesen. Geklagt hatten der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-amerikanische Unternehmen Nexovation.
Beide Klagen wurden vom Gericht als unbegründet und zum Teil unzulässig abgelehnt. Sowohl Ja zum Nürburgring als auch Nexovation waren 2014 im Bieterverfahren gegen den Automobilzulieferer Capricorn unterlegen. Seitdem befindet sich der Nürburgring im Besitz der Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mit dem russischen Geschäftsführer Wiktor Charitonin.
Der Verein "Ja zum Nürburgring" strebt an, die Strecke als Kulturgut von öffentlicher Hand betreiben zu lassen. Nexovation war in direkter Konkurrenz zu Capricorn in den Bieterwettbewerb um einen kommerziellen Betrieb des Nürburgrings eingestiegen.
Es ging im Verfahren darum, ob das Bieterverfahren nicht transparent gewesen sei und Capricorn bevorzugt habe. Außerdem ging es um die Frage, ob der Preis von 77 Millionen Euro nicht viel zu niedrig gewesen sei, nachdem das Land Rheinland-Pfalz im Zuge des Nürburgring-2009-Debakels eine halbe Milliarde Euro an Steuergeldern in den "Ring" gesteckt hat.
Dieter Weidenbrück, Vorsitzender des Vereins Ja zum Bnürburgring und Fahrer in der Rundstrecken Challenge Nürburgring (RCN), sagt gegenüber der 'dpa': "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Ausführungen nicht gefolgt ist und unsere Klage abgewiesen hat. Wir hatten einen anderen Ausgang erhofft."
Den beiden Parteien bleibt noch die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Mit Bildmaterial von ADAC Motorsport.
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