WEC-Reglement 2030 präsentiert: So will der ACO alle glücklich machen
Das Hypercar-Nachfolgereglement 2030 wurde in seinen Eckpunkten präsentiert - LMH-LMDh-Dualismus verschwindet - So sieht die Einheitsplattform aus
AF-Corse-Ferrari #83 bei den 24 Stunden von Le Mans 2026
Foto: Emanuele Clivati | AG Photo
FIA und ACO haben die Eckdaten für die Zukunft des Langstreckensports präsentiert. Ab der Saison 2030 wird in der Hypercar-Klasse ein einheitliches technisches Reglement eingeführt. Damit endet die aktuelle Ära der Konvergenz, in der Fahrzeuge nach dem LMH- und LMDh-Reglement in der Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC) und der IMSA SportsCar Championship am Ende dieses Jahrzehnts.
Hinter den Kulissen ging der Ausarbeitung des neuen Regelwerks eine monatelange Debatte zwischen den Verbänden, Herstellern und Zulieferern voraus. Letztlich versuchen FIA und ACO, weiterhin alle glücklich zu machen.
Ein wesentlicher Kernpunkt der neuen Ära ist die optische Identität. Alle Hersteller müssen ab 2030 mit einem komplett neuen Fahrzeug antreten. Optisch sollen diese neuen Fahrzeuge noch mehr Markenidentität aufweisen als die jetzigen Hypercars.
Die einmal erteilte Homologation ist für mindestens fünf Jahre bindend. In diesem Zeitraum sind keine Evo-Joker mehr erlaubt. Der ACO argumentiert mit Planungssicherheit. Acura hatte offen die Kosten für Evo-Kits bei den aktuellen Hypercars kritisiert.
Aus technischer Sicht verabschiedet sich die Topklasse ab 2030 vom Allradantrieb. Alle Fahrzeuge werden künftig ausschließlich über Hinterradantrieb verfügen, womit die Sonderrolle der aktuellen LMH-Hybrid-Modelle entfällt. Als Mindestgewicht sind mehr als 1.040 Kilogramm vorgesehen. Das aktuelle Basisgewicht liegt bei 1.030 Kilogramm. Die Balance of Performance (BoP) bleibt.
Beim Chassis wird den Marken die komplette Freiheit überlassen: Sie können ein eigenes Monocoque entwerfen (wie von Ferrari gefordert) oder - wie es derzeit im LMDh-Prinzip verankert ist - auf die Expertise etablierter Konstrukteure zurückgreifen.
Ähnlich gestaltet sich die Flexibilität beim Hybridantrieb. Die Werke können entweder einen eigenen E-Antrieb entwickeln oder ein standardisiertes Einheitssystem eines festgeschriebenen Zulieferers nutzen, sofern dieses exakt den gleichen Spezifikationen entspricht. Das aktuelle LMDh-Hybridsystem kommt von Bosch.
Daten zur Leistung oder dem Anteil des Hybridsystems am künftigen gibt es aktuell noch nicht. Informationen von Motorsport-Total.com zufolge gibt es Diskussionen um bis zu 250 Kilowatt (340 PS) elektrischer Leistung. Das ist jedoch das absolute Maximum und es könnte durchaus weniger werden. Sicher ist nur: Der Hybrid wird, anders als in der Rallye-Weltmeisterschaft (WRC), bleiben.
Die Wahl des Verbrennungsmotors sowie des Hubraums bleibt weiterhin frei. Die Systemleistung im Vergleich zum jetzigen Reglement um rund 20 Kilowatt angehoben werden. Die Basis bilden aktuell 500 Kilowatt (680 PS), aber die BoP erlaubt bis zu 520 kW (707 PS). Die Aerodynamik wird durch einen vorgeschriebenen Unterboden samt Diffusor sowie ein enger gefasstes Aero-Fenster stärker reglementiert.
Wasserstoff-Reglement steht, aber wer kommt?
Erstmals wurde ein bindendes Regelwerk für Prototypen mit Wasserstoffantrieb (H2) verabschiedet. Diese Fahrzeuge nutzen dieselbe technische Basis wie die konventionellen Hypercars von 2030, inklusive des Heckantriebs, erhalten jedoch spezifische Anpassungen.
Das Mindestgewicht für die Wasserstoff-Renner ist auf 1.200 Kilogramm festgelegt, zudem kommen eigens entwickelte Reifen zum Einsatz. Eine Equivalence of Technology (EoT) soll dafür sorgen, dass keine gravierenden Performance-Unterschiede entstehen. Wie diese genau aussehen soll, wurde nicht kommuniziert.
Der einzige Hersteller, der aktuell ernsthaft Wasserstoff-Ambitionen verfolgt, ist Toyota. Ob die jetzt verkündeten Eckpunkte des Reglements auch andere Hersteller begeistern können, bleibt abzuwarten.
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