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Kosten senken in Corona-Krise: MotoGP beschließt Entwicklungsstopp

Auch die Saison 2021 wird mit den Motorrädern von 2020 bestritten; komplette Neuentwicklungen gibt es erst 2022 - Entwicklungsstopp auch in den kleinen Klassen

Wie bereits angekündigt, hat die Grand-Prix-Kommission einen Entwicklungsstopp für die MotoGP beschlossen. Um angesichts der Corona-Pandemie die Kosten unter Kontrolle zu halten, wird die Saison 2021 mit jenen Motorrädern begonnen werden, wie sie Stand März 2020 homologiert wurden.

Laut Reglement müssen die Hersteller eine Saison mit der gleichen Motorspezifikation bestreiten. Davon ausgenommen sind Aprilia und KTM, die aufgrund der Konzessionspunkteregel gewisse Ausnahmen haben. Sie dürfen die Motorspezifikation jederzeit ändern. Außerdem sind für jeden Hersteller pro Fahrer zwei Aerobodies erlaubt. Eine Variante zu Saisonbeginn sowie ein Update während des Jahres.

Nun wurde einstimmig für die Saison 2020 beschlossen, dass keine Updates bei homologierten Teilen erlaubt sind. Das gilt auch für die beiden Teams unter Konzessionspunkteregel. Somit sind alle Motoren und die Aerodynamik eingefroren. Außerdem wurde offiziell festgelegt, dass alle Hersteller die Saison 2021 mit den Teilen beginnen müssen, die im März 2020 homologiert wurden.

Pol Espargaro, Red Bull KTM Factory Racing

Pol Espargaro, Red Bull KTM Factory Racing

Foto: Gold and Goose / Motorsport Images

Anschließend gilt wieder das normale Reglement. Das bedeutet für Honda, Yamaha, Ducati und Suzuki, dass es auch im Laufe der Saison 2021 kein Motorupdate geben darf. Effektiv wird mit der Motorspezifikation von März 2020 auch die komplette Saison 2021 bestritten. Aprilia und KTM dürfen im nächsten Jahr den Motor ändern.

Außerdem gilt für die Saison 2021 für alle Hersteller nur ein Aerodynamik-Update im Laufe des Jahres. Mit diesen Maßnahmen sollen vor allem Entwicklungskosten gespart werden, denn große Neuerungen wird es bei den Topteams erst zu Beginn der Saison 2022 geben. Die Hersteller haben somit genug Spielraum für firmeninterne Planungen.

Holeshot-Device in kleinen Klassen verboten

Auch für die Moto2-Klasse wurden Einschränkungen beschlossen. Bisher war pro Chassis-Hersteller ein Update der Verkleidung pro Saison erlaubt. Nun wurden die 2020er-Aerobodies, die beim Grand Prix in Katar homologiert wurden, bis Ende 2021 eingefroren. Das gilt auch für Verkleidungen Jahrgang 2019.

Marcel Schrötter

Auch für die kleinen Klassen wurde ein Entwicklungsstopp festgelegt

Foto: Motorsport Images

Außerdem muss dann jedes Team für jeden Fahrer maximal zwei verschiedene Rahmen und zwei Schwingen aus der Liste der homologierten Teile ihres Herstellers auswählen. Auch Ersatzfahrer müssen die ausgewählten Teile des Stammfahrers verwenden. Somit schränkt man auch in der mittleren Klasse bis Ende 2021 die Entwicklung ein.

Und auch die Moto3-Klasse ist vom Entwicklungsstopp betroffen. Bisher war es so, dass jeder Hersteller allen Fahrern das gleiche Motorrad zur Verfügung stellen muss. Jeder Fahrer darf sich zwei Getriebeübersetzungen für die ganze Saison aussuchen. Nun wurde die Motorradspezifikation, wie sie beim Rennen in Katar war, für die Jahre 2020 und 2021 eingefroren. Neue Bikes gibt es somit erst 2022.

Außerdem hat man für die Klassen Moto2 und Moto3 die Verwendung von Vorrichtungen zur Höhenverstellung verboten. Damit sind expliziert das Holeshot-Device für den Start gemeint sowie die Weiterentwicklung von Ducati, womit das Heck auch während der Fahrt zusammengepresst werden kann.

Für die MotoGP bleiben solche Systeme erlaubt, für die beiden kleinen Klassen sind sie verboten. Der Grund dafür ist, dass man generell die Entwicklungskosten in der Moto2 und Moto3 in einem überschaubaren Rahmen halten will. Bisher sind solche Systeme in diesen beiden Klassen nicht im Einsatz gewesen.

Mit Bildmaterial von LAT.

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