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Kein RCN-Auftakt trotz Hygienekonzept, wackelt jetzt auch die VLN?

RCN-Absage, fehlende Genehmigungen, widersprüchliche Paragraphen im Coronakonzept der Landesregierung: Paragraphen-Wirrwarr am Nürburgring

Knalleffekt am Nürburgring: Die Rundstrecke Challenge Nürburgring (RCN) hat den Saisonauftakt am 20. Juni für die gleichnamige Rennserie und die Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP) trotz Hygienekonzept abgesagt. Grund ist eine fehlende Sondergenehmigung von politischer Seite. Stattdessen findet eine Test- und Einstellfahrt statt, für die es keine Genehmigung braucht.

Wichtig ist vor diesem Hintergrund zu erwähnen, dass die RCN-Veranstaltung auf der VLN-Variante des Nürburgrings stattgefunden hätte und nicht ausschließlich auf der Nordschleife, wo die Leistungsprüfung normalerweise stattfindet. Man hätte also das riesige Fahrerlager zur Verfügung gehabt statt der engen Uralt-Boxengasse vor der Tribüne 13.

"Wir haben in den letzten Wochen Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, hunderte Telefonate getätigt und regelmäßige Videokonferenzen durchgeführt," sagt RCN-Manager Willi Hillebrand. "Leider ohne Erfolg."

"Es ist ärgerlich, aber zwei Wochen vor dem Termin mussten wir nun die Reißleine ziehen und die geplanten Läufe absagen. Das waren wir den Teilnehmern, aber auch den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern einfach schuldig."

VLN, Boxengasse 2020, Fahrerlager

Die RCN hätte sich am Hygienekonzept der VLN mit Box im Fahrerlager orientiert

Foto: VLN

Schon stellt sich die Frage: Was, wenn die Nürburgring Langstrecken-Serie (VLN) für ihren Auftakt eine Woche später auch keine Genehmigung erhält? Die RCN hat gezeigt, dass es eine interne Deadline zwei Wochen vor der Veranstaltung gibt. Bei der VLN kann sie nicht bedeutend näher am Veranstaltungstag liegen.

Paragraphen im Konflikt

Eine andere Frage ist, ob es eine Genehmigung der Kreisverwaltung überhaupt noch braucht. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat nämlich am Donnerstag die neunte Ausgabe der Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeVO) veröffentlicht.

Das Konzept ist jedoch nicht eindeutig, denn je nach Lesart könnte man mittlerweile auch wieder Motorsportveranstaltungen ohne Sondergenehmigung stattfinden lassen.

Zum einen gibt es Paragraph 2 (Versammlungen, Veranstaltungen und Ansammlungen von Personen) Absatz 2:

"Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig." Sowohl die RCN als auch die VLN bringen aber mindestens 1.000 Menschen an die Rennstrecke.

Andererseits - und das ist ein neuer Punkt in der CoBeVO - sind sportliche Wettkämpfe nun wieder ausdrücklich erlaubt. So steht es in Paragraph 10 Absatz 2:

"Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten, bei denen das Abstandsgebot nach

Paragraph 1 Abs. 2 eingehalten werden kann, ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig." Weitere Absätze lassen sogar theoretisch Zuschauer zu.

Rundstrecken Challenge Nürburgring, RCN

Hätte die RCN nach Paragraph 10 CoBeVo starten können? Es wäre riskant gewesen

Foto: RCN

Sicherlich hatten die Politiker bei Erstellung des Konzepts nicht unbedingt Motorsportveranstaltungen mit einer vierstelligen Anzahl von Personen vor Augen. Bei den Veranstaltungen dürfte man eher an Konzerte gedacht haben und beim Outdoor-Sport eher an Ballsportarten. Ein Fall über Einreisegenehmigungen aus den USA zeigt, wie schnell der Motorsport vergessen werden kann.

VLN und RCN gehen auf Nummer sicher

Informationen von 'Motorsport.com' geht die VLN momentan auf Nummer sicher und behält den Landkreis Ahrweiler mit im Boot. Die Gespräche sind nämlich weit fortgeschritten und eine Einigung über die Durchführung der 51. Adenauer Rundstrecken-Trophy dürfte bald erzielt werden.

"Wir stehen weiter in engem Kontakt und sind optimistisch, dass wir die Genehmigung erhalten werden", sagt Christian Stephani, Geschäftsführer der Vermarktungsgesellschaft VLN VV, im Gespräch mit 'Motorsport.com'. Den Optimismus teilen auch andere VLN-Vertreter.

Theoretisch hätte sich die RCN auf Paragraph 10 Absatz 2 der 9. CoBeVO beziehen und einfach die Veranstaltung ohne Genehmigung des Landkreises durchziehen können. Verständlicherweise war das Risiko den Beteiligten aber offenbar zu groß, denn ob der Paragraph mit allen weiteren Absätzen juristisch zu halten wäre, ist völlig offen.

Augusto Farfus

In der VLN herrscht weiterhin Optimismus vor, dass es klappen kann

Foto: VLN

Für Frust sorgt die Absage momentan vor allem bei den Sportwarten (umgangssprachlich als Streckenposten bekannt). Viele wollen endlich Klarheit darüber, wann sie ihren Urlaub planen können. Einem Sportwart zufolge ziehen "nicht wenige Sportwarte in Erwägung", ihren Fokus vom Nürburgring abzuwenden.

Das ist vor dem Hintergrund problematisch, als dass es in der RCN in der Vergangenheit bereits an Sportwarten gemangelt hat. Das hat letztlich auch zu einem Urteil bei einem DMSB-Gericht geführt, in dem der Rennleiter für sechs Monate suspendiert wurde. Sowohl VLN als auch RCN hatten daher im Winter bereits um Sportwarte geworben.

Eine schnelle Einigung über einen regulären Wettbewerbsbetrieb auf dem Nürburgring ab dem 27. Juni wäre daher im Sinne aller wünschenswert.

Mit Bildmaterial von RCN.

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