Goodwood-Start sorgt für Ärger: WEC bestraft Aston Martin
PR-Einsatz mit Folgen: Weil Aston Martin seine Goodwood-Teilnahme zu spät anmeldete, gibt es Ärger von der FIA -Teilnahme wurde weiter gestattet
Die Sportkommissare hatten für The Heart of Racing eine unangenehme Überraschung in Sao Paulo parat
Foto: FIA FIA
Ein Gastspiel beim Goodwood Festival of Speed hat für das Aston Martin Thor Team ein Nachspiel: Die Sportkommissare der Langstrecken-Weltmeisterschaft (WEC) belegten das US-amerikanische Team bei den gleichzeitig stattfindenden 6 Stunden von Sao Paulo mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, weil der Einsatz des Hypercars mit IMSA-Pilot Ross Gunn am Steuer nicht fristgerecht als "Spezieller Test" angemeldet worden war.
Wie aus dem offiziellen Strafendokument hervorgeht, ist der Start beim Festival in Südengland als Testeinsatz im Sinne des WEC-Reglements zu werten. Eine fristgerechte Anmeldung wäre laut Artikel 7.3 von Anhang 9 der Sportlichen Regularien erforderlich gewesen.
Darin heißt es: "Spezielle Testeinsätze bedürfen der Genehmigung durch ACO/FIA und/oder IMSA. Der Antrag muss spätestens fünf (5) Tage vor Beginn des speziellen Tests oder der Aktivität bis 14:00 Uhr MEZ eingereicht werden. Die Entscheidung von ACO/FIA und/oder IMSA über die Genehmigung eines solchen Tests ist endgültig, und eine Begründung bei Ablehnung ist nicht erforderlich."
Ein Vertreter des Aston Martin Thor Teams räumte die Versäumnis ein. Er habe sich am 12. Juli schriftlich bei der WEC-Kommission entschuldigt. Die Teilnahme des Fahrzeugs sei rein zu Werbezwecken erfolgt, hieß es in der Anhörung.
Die Kommissare akzeptierten diese Darstellung und gestatteten den weiteren Auftritt beim Festival, ahndeten den formalen Regelverstoß jedoch mit der vergleichsweise milden Geldstrafe.
Auch Button und ASP müssen zahlen
Mit dem Verweis auf rein formelle Verstöße blieb es auch in weiteren Fällen bei moderaten Sanktionen. Eine weitere Geldstrafe über 500 Euro wurde gegen Jenson Button verhängt. Der ehemalige Formel-1-Pilot hatte das verpflichtende Fahrerbriefing am Donnerstag vor dem 6-Stunden-Rennen in Interlagos verpasst - laut Teamangaben wegen eines verpassten Flugs.
Für die Kommissare reichte dies nicht aus. Sie werteten die Absenz nicht als Fall höherer Gewalt und verhängten die Standardstrafe. Button durfte erst nach einem Einzelbriefing durch Renndirektor Eduardo Freitas wieder ins Auto steigen.
Zweimal 500 Euro Strafe wurden gegen das ASP-Team verhängt: In der zweiten Freien Trainingssitzung hatte die später siegreiche Lexus-Mannschaft nach Sitzungsbeginn noch Änderungen an der Transponderdeklaration vorgenommen.
Das ist laut Reglement (Artikel 6.3.1 Sportliches Reglement) nicht zulässig. Eine Änderung muss 15 Minuten vor Beginn der Sitzung vorgenommen werden. In diesem Fall galt also eine Deadline von 15:30 Uhr Ortszeit. Die Änderung fiel erst beim erstmaligen Verlassen der Boxengasse auf und wurde erst um 15:54 Uhr durch das Team gemeldet, neun Minuten nach dem Start der Session.
Ohne Sanktion blieb ein Vorfall im dritten Freien Training, bei dem es um unzureichende Schutzkleidung von Personen in der Boxengasse bei Proton Competition ging. Wie das Team darlegte, habe sich Sicherheitspersonal, das einen Gästeeingang bewachsen sollte, kurzzeitig vom Wachposten entfernt.
Dadurch konnten sich unberechtigte Personen ohne Schutzkleidung Zugang zur Box verschaffen. Die Sportkommissare akzeptierten die Erklärung und verzichteten auf eine Strafe.
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