Illegales Radlager oder Formfehler: Hat Grasser vor DMSB-Gericht eine Chance?
Am Freitag kämpft Grasser nach der Disqualifikation um Bortolottis DTM-Sieg: Wer sein Topanwalt ist und wieso der komplexe Reglement-Streit für den DMSB brisant ist
Verhandlung mit Zündstoff: War die Bortolotti-Disqualifikation gerechtfertigt?
Foto: ADAC Motorsport
Am kommenden Freitag entscheidet sich, ob Mirko Bortolotti den ersten Sieg des Lamborghini Temerario GT3 weltweit zurückbekommt oder ob die Grasser-Disqualifikation wegen des beanstandeten Radlagers beim DTM-Sonntagsrennen in Oschersleben aufrecht bleibt. Den Ausschlag gibt die Verhandlung vor dem DMSB-Berufungsgericht in Frankfurt.
Dabei geht es um weit mehr als nur um ein Rennergebnis. "Wenn Grasser recht bekommt, dann bedeutet das, dass der DMSB sein Reglement nicht im Griff hat", sagt ein Kenner, der anonym bleiben will. "Es wäre ein absoluter Präzedenzfall, wenn plötzlich Reglementklarstellungen aus dem Jahr 2024 gültig wären."
Offenbar ist man beim Grasser-Team der Ansicht, dass es im komplexen Regelwerk der DTM Formfehler und Widersprüche gibt. Denn das besteht nicht nur aus dem Sportlichen Reglement, sondern auch aus der FIA-Homologation, der DTM-Zusatzhomologation und aus diversen Bulletins (Updates und Klarstellungen).
Fehlende Gummilippe bei Radlager: Was bringt das?
Aber worum geht es im Detail? Nach dem Rennen am 26. Juli wurden die Radlager der Top 4 ausgebaut, in einem Labor der Universität Würzburg-Schweinfurt analysiert und mit dem Foto in der DTM-Zusatzhomologation verglichen.
Dabei wurde laut Regelhüter DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) nur bei Mirko Bortolottis Grasser-Lamborghini eine Unregelmäßigkeit festgestellt: Beim rechten vorderen Radlager habe eine Gummilippe gefehlt, die das Radlager vor Schmutz schützt. Aber warum sollte man diese entfernen?

Das ist das Referenz-Radlager des Lamborghini aus der DTM-Homologation
Foto: Lamborghini
Die Gummilippe erzeugt Reibung beziehungsweise Widerstand, wodurch sich das Rad schwerer drehen lässt als ohne Schutz. Wenn sie fehlt, kann das Auto schneller sein. Die kursierenden Zahlen reichen von ein paar Hundertstel bis zu eineinhalb Zehnteln pro Runde.
Grasser-Disqualifikation: Worauf sich der DMSB beruft
Ein möglicher Performancegewinn spielt aber laut dem DMSB bei der Disqualifikation gar nicht die entscheidende Rolle: Entscheidend sei ausschließlich, dass das Radlager nicht dem Foto des Originalteils aus der DTM-Zusatzhomologation entspricht. Dabei beruft sich der DMSB auf Artikel 5.1 des Sportlichen Reglements der DTM.
Darin heißt es: "Alle in der FIA GT3-Homologation oder DTM GT3 Homologation abgebildeten oder spezifizierten Teile müssen exakt so verwendet werden, wie sie vom jeweiligen Fahrzeughersteller geliefert werden."
"Jegliche Modifikation oder Bearbeitung ist verboten. Spezifikation, Material, Gewicht oder Funktion dürfen nicht verändert werden. Um die Konformität der betreffenden Teile festzustellen, können die vom Fahrzeughersteller gelieferten Ersatzteile als Referenz herangezogen" werden.
Warum die DTM-Zusatzhomologation Vorrang hat
Entscheidend ist außerdem der Satz: "Die Anforderungen der DTM GT3 Homologation haben Vorrang vor der FIA GT3 Homologation und dem Technisches FIA GT3 Reglement."
Denn in der DTM kommt eine Zusatz-Homologation zum Einsatz, mit der Grauzonen geschlossen werden, um Kostentreiber zu beseitigen.
In der FIA-Homologation heißt es nur, dass das Radlager "frei" ist, sofern es den Vorgaben der Homologation entspricht. Auch ein Foto und genaue Spezifikationen sucht man vergeblich. In der DTM-Zusatzhomologation gibt es hingegen genaue Fotos, Zeichnungen, Spezifikationen und sogar Montagevorschriften.
Grasser der "Meinung, dass Radlager in der DTM freigestellt sind"
Grasser argumentiert aber, dass es Dokumente gibt, die klar zeigen, dass die Radlager "frei" sind. Offenbar sieht er einen Widerspruch zwischen Artikel 5, der eine Übereinstimmung der verwendeten Teile mit den in der Homologation abgebildeten Originalteilen des Herstellers einfordert, und Artikel 2.
"Darin steht, dass die Bulletins Gültigkeit haben, die aktuell im Downloadcenter herunterladbar sind. Dort gibt es die Clarification 04, in der ausdrücklich steht, dass das Radlager frei ist", stellte Grasser gleich nach der Verkündung der Disqualifikation klar. "Da diese Clarification niemals widerrufen wurde oder jemals vom Downloadcenter gelöscht wurde, sind wir der Meinung, dass in der DTM die Radlager freigestellt sind."
Worauf sich Grasser genau bezieht
Tatsächlich heißt es in Artikel 2.1, dass die DTM-Rennen neben FIA- und DTM-Homologation auch nach dem Sportlichen Reglement "mit allen Anhängen; Bulletins zur Klarstellung, Änderung oder Ergänzung des Reglements; Veranstaltungsausschreibungen und Bulletins der einzelnen Wertungsläufe" durchgeführt werden. "Die Anhänge dieses Reglements sind in ihrer aktuellen Fassung im DTM Downloadcenter zu finden."

Clarification 04: Auf dieses Dokument aus dem Jahr 2024 bezieht sich Grasser
Foto: DMSB
Das gilt tatsächlich auch für die von Grasser angesprochene "Clarification 04" vom 20. September 2024, die nach wie vor verfügbar ist. Darin werden Teile aufgelistet, die - genau wie in der FIA-Homologation angegeben - verwendet werden müssen. Lediglich das Radlager ist durchgestrichen. Zudem steht am Ende des Dokuments schwarz auf weiß, dass nach dem technischen GT3-Reglement der FIA "die Radlager freigestellt sind".
Grasser setzt auf Topanwalt, DMSB-Schaden bei Freispruch
Aber gilt all das wirklich noch? Im aktuellen Sportlichen Reglement der DTM heißt es, dass die Anhänge "in ihrer aktuellen Fassung" im Downloadcenter zu finden sind. Zudem steht in Artikel 1, dass das Sportliche Reglement ab 2026 in Kraft tritt und "alle anderen sportlichen Reglements" ersetzt.
Außerdem gab es 2024 noch gar keine DTM-Zusatzhomologation, die nun höhere Priorität genießt. Und dann wäre da noch die Tatsache, dass die FIA selbst das technische GT3-Reglement angepasst hat, auf das sich die "Clarification 04" aus dem Jahr 2024 bezog: Während die Radlager damals noch komplett freigestellt waren, ist das seit 2025 nur der Fall, wenn sie mit den Spezifikationen in der Homologation übereinstimmen.
Grasser hat sich für den Fall jedenfalls gerüstet und setzt auf Anwalt Thomas Fleischer, der für die Kanzlei des 2014 verstorbenen Thomas Betzler in Wiesbaden arbeitet. Dabei handelt es sich um eine Topadresse im Motorsportbereich, denn zahlreiche Verträge der Ex-DTM-Organisation ITR wurden früher von der Kanzlei Betzler ausgearbeitet.
Die Situation ist kurios, denn die Anhörung wird von Rainer Wicke, dem Vorsitzenden des DMSB-Berufungsgerichts, und seinen zwei Beisitzern geführt. Das Urteil wird also von einem Gremium des DMSB gefällt - und der Verband hätte bei einem Freispruch für das österreichische Team auch den größten Schaden.
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