Zakspeed verspricht: Werden 2019 am GT Masters teilnehmen
Zakspeed wird ungeachtet des DMSB-Urteils am GT Masters 2019 teilnehmen - Peter Zakowski erklärt warum
Die bittere Pille muss Peter Zakowski schlucken, aufgeben tut er nicht. Zakspeed wird auch 2019 mit zwei Fahrzeugen im GT Masters antreten. Das bestätigt das Team als Reaktion auf das Urteil des DMSB-Gerichts in Frankfurt. Dieses sieht neben 50.000 Euro Strafe auch eine Suspendierung bis Ende 2019 vor.
Wie ist das also möglich? Peter Zakowski erklärt: "Die Sperre wurde nicht relevant, da wir 2018 bereits in anderer Konstellation bei Zakspeed gefahren sind, was auch die Bewerber-Lizenz betraf. Das heißt der Bewerber des Jahres 2017 ist nicht identisch mit dem Bewerber 2018/2019." Da Zakspeed und Mercedes-AMG wechselseitig den Vertrag als Performanceteam nach den Geschehnissen am Sachsenring aufgekündigt haben, war Zakspeed in diesem Jahr nur noch normales Kundenteam und nicht mehr "Mercedes-AMG Team Zakspeed".
"Was den Rennbetrieb angeht, hat das Urteil keine negativen Auswirkungen", so der 52-Jährige weiter. "Wir werden genauso wie auch 2018 unter derselben Konstellation wie 2018, sprich mit einer DMSB Lizenz an den Start gehen. Was das Image angeht, ist das natürlich nicht schön. Aber es steht auch fest, dass selbst nach zwei Gutachten und 12-monatiger Aufarbeitung nicht geklärt wurde, wie die Unregelmäßigkeiten bei den Daten in das Steuergerät gelangt sind."
Zakowski fordert DMSB auf: Bitte Normen ändern
Urteile dieser Art gibt es im Motorsport nicht selten: Ein Fahrzeug wird von einem Team erworben und anschließend werden Mängel festgestellt. Es ist von außen nicht mehr nachvollziehbar, wer die Modifikation vorgenommen hat. "Wir haben uns daher nach über einem Jahr Verhandlungen vor dem DMSB Sportgericht auf den Inhalt eines Urteils mit dem Gericht verständigt", sagt Zakowski.
Trotzdem fühlt er sich nicht gerecht behandelt: "Auf das Steuergerät hat hier aber nur der Hersteller Zugriff, nicht aber das Team. Es war nicht aufzuklären, worauf die Unregelmäßigkeiten im Steuergerät zurückzuführen waren. Auf Grund der bestehenden Rechtslage war dies ungeachtet dessen dann leider dem Bewerber anzulasten."
"Auch wenn es mir aus Gerechtigkeitsgründen schwer fällt, so habe ich nachvollziehen können, dass das Sportgericht hier auf Grund der oben beschriebenen bestehenden Rechtslage nicht zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können. Man sollte allerdings beim DMSB selbst dringend darüber nachdenken, hier die Rechtsnormen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wenn ein Bewerber nun mal für alle im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehenden Dinge, also auch jegliche Daten auf den Steuergeräten verantwortlich ist, dann muss er auch jederzeit und überall in jeder Detailtiefe Zugriff auf das Steuergerät haben. Das war zumindest 2017 nicht der Fall und alle wussten das."
Dem Gericht bescheinigt er aber gute Arbeit. Es habe sich alle Mühe gegeben, den Fall aufzuklären, sagt der Zakspeed-Chef. "Wir schauen nach vorne und haben ja 2018 gezeigt, dass es auf die Leistungsfähigkeit in Bezug auf unsere Fahrzeuge keine negativen Auswirkungen gegeben hat. Wir prüfen natürlich das Verhältnis zu unseren Dienstleistern."
Diese Story teilen oder speichern
Registrieren und Motorsport.com mit Adblocker genießen!
Von Formel 1 bis MotoGP berichten wir direkt aus dem Fahrerlager, denn wir lieben unseren Sport genau wie Du. Damit wir dir unseren Fachjournalismus weiterhin bieten können, verwendet unsere Website Cookies. Dadurch wird Dein Nutzererlebnis optimiert und die Werbung auf Deine Interessen zugeschnitten. Wir wollen dir aber natürlich trotzdem die Möglichkeit geben, eine werbefreie Website zu genießen.