Wildcards und mehr: Neuerungen im MotoGP-Reglement 2021
Für die Saison 2021 der Motorrad-WM hat man das Reglement für Wildcards, Strafen bei bestimmten Vergehen und mehr angepasst
Am Rande des Saisonfinales der Motorrad-Weltmeisterschaft 2020, dem Grand Prix von Portugal in Portimao, wurden mit Blick auf die Saison 2021 mehrere Bereiche des Sportlichen Reglements geändert beziehungsweise präzisiert.
Eine Sitzung der Grand-Prix-Kommission am Freitag in Portimao hat diverse Neuerungen zur Folge. Diese betreffen die Wildcards, die Bestrafung bei Missachtung von gelben Flaggen, die Bestrafung bei Überschreitung des Tempolimits in der Boxengasse sowie das Vorgehen bei Protesten und Einsprüchen.
Wildcards: Nachdem der Einsatz von Wildcard-Startern im Coronajahr 2020 aus Gründen des zusätzlichen Personals und aus Kostengründen ausgesetzt wurde, dürfen solche Nicht-Stammfahrer in der Saison 2021 wieder antreten. Für alle drei WM-Klassen (MotoGP, Moto2 und Moto3) gilt, dass pro Rennwochenende maximal zwei Wildcards vergeben werden. Diese können nur von Teams in Anspruch genommen werden, die in der jeweiligen Klasse eingeschrieben sind.
Gelbe Flaggen: Werden im Verlauf einer Session gelbe Flaggen gezeigt, so müssen die Fahrer ihr Tempo reduzieren. Neu ist, dass in der Saison 2021 auch im Freien Training die komplette Runde gestrichen wird, in der ein Fahrer gegen die Regel verstößt.
Long-Lap-Penalty: Wer in der Boxengasse zu schnell ist, muss hier zweimal durch
Foto: MotoGP.com
Tempolimit in der Boxengasse: Überschreitet ein Fahrer das Tempolimit in der Boxengasse, gibt es künftig statt einer Durchfahrtsstrafe eine doppelte Long-Lap-Penalty. Das heißt, der betreffende Fahrer muss im Rennen zweimal den Umweg fahren, den es auf allen Strecken im WM-Kalender in Form einer speziellen Penalty-Spur gibt. Abgesehen davon behalten sich die Rennkommissare das Recht vor, bei "exzessiver" Überschreitung des Tempolimits in der Boxengasse noch weitere Strafen zu verhängen.
Proteste und Einsprüche: Der für einen Protest oder Einspruch zu hinterlegende Geldbetrag wird künftig uneingeschränkt zurückgezahlt, sollte der Protest oder der Einspruch erfolgreich sein. Bei Nichterfolg kommt der Geldbetrag einem speziellen FIM-Fonds für den guten Zweck zu. Laut FIM-Mitteilung vom Mittwoch war beides ohnehin schon "gängige Praxis", ist nun aber für 2021 auch so im Reglement festgehalten.
Abgesehen von den genannten Regeländerungen beziehungsweise -präzisierungen haben sich die Mitglieder der Grand-Prix-Kommission noch darauf verständigt, dass der Preis für den besten Grand Prix des Jahres im Coronajahr 2020 nicht im klassischen Sinne vergeben wird. Anstatt einen einzigen Grand Prix auszuzeichnen, gibt es eine besondere Trophäe, auf der alle zehn Austragungsorte der Motorrad-WM 2020 verewigt sind und damit für ihre Verdienste um den Ablauf des Rennjahres gewürdigt werden: Losail, Jerez, Brünn, Spielberg, Misano, Barcelona, Le Mans, Aragon, Valencia, Portimao.
Die Grand-Prix-Kommission besteht aktuell aus folgenden neun Mitgliedern: Carmelo Ezpeleta (Dorna), Paul Duparc (FIM), Herve Poncharal (IRTA), Davide Brivio (Suzuki), Luigi "Gigi" Dall'Igna (Ducati), Romano Albesiano (Aprilia), Mike Leitner (KTM), Takeo Yokoyama (Honda) und Lin Jarvis (Yamaha). Beim Treffen am Freitag in Portimao waren außerdem anwesend: Jorge Viegas (FIM), Carlos Ezpeleta (Dorna), Mike Trimby (IRTA), Mike Webb (Renndirektor), Corrado Cecchinelli (Technikchef), Jean-Paul Gombeaud (Sportchef) und Franck Vayssie (Verfassungschef).
Mit Bildmaterial von Motorsport Images.
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