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Phoenix-Urteil: 32 Sekunden Strafe gegen 24h-Nürburgring-Sieger

Das Urteil wegen des irregulären Boxenstopps gegen Phoenix Racing ist verkündet worden - Es gibt Zeit- und Geldstrafen, doch der Sieg bleibt bestehen

Phoenix-Urteil: 32 Sekunden Strafe gegen 24h-Nürburgring-Sieger

Knapp drei Stunden nach Rennende ist der Sieg von Phoenix Racing beim 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring 2022 endlich in trockenen Tüchern. Obschon bereits angekündigt worden war, dass die Strafe gegen den irregulären Boxenstopp des siegreichen Phoenix-Audis #15 (K. van der Linde/D. Vanthoor/Vervisch/Frijns) nichts am Ergebnis ändern würde, gibt es nun Gewissheit.

Konkret erhält der Phoenix-Audi 32 Strafsekunden, das Äquivalent zu einer Boxendurchfahrtsstrafe. Außerdem muss das Phoenix-Team 5.000 Euro Strafe zahlen. Kelvin van der Linde, Dries Vanthoor, Frederic Vervisch und Robin Frijns bleiben damit die Sieger, der offizielle Vorsprung schrumpft von 55,276 auf 23,276 Sekunden.

Dass es keine härtere Strafe gab, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass van der Linde den Fehler sofort korrigierte und dass es keinen Wettbewerbsvorteil gegeben hat.

Das Urteil im Wortlaut

"Der Motor wurde vom Fahrer wenige Sekunden vor Ende des Tankvorgangs auf Anweisung des Teamverantwortlichen gestartet. Nachdem dieser Fehler bemerkt wurde, wurde der Motor unmittelbar wieder gestoppt."

"Die Sportkommissare bewerten diesen Vorfall insoweit, dass dadurch kein sportlicher Vorteil erzielt wurde und der Motor auch nicht zum Zweck des Erreichens eines vermeintlichen Vorteils gestartet wurde. Vielmehr sehen sie es als erwiesen an, dass durch die Fehlkommunikation zwischen Teamingenieur und Fahrer dieser Fehler im Ablauf des Boxenstopps seine Ursache hat."

"In Relation zu den im Laufe des Wettbewerbs verhängten Strafen bei Unregelmäßigkeiten bei Boxenstopps wurde die Zeitstrafe verhängt. Allerdings sehen die Sportkommissare die Hauptschuld für das Vergehen bei den Teamverantwortlichen. Aus diesem Grund wurde ebenfalls eine fühlbare Strafe gegen das Team als notwendig erachtet."

"Die Sportkommissare bewerteten in ihrer Entscheidungsfindung, dass das festgestellte Vergehen keinen Wettbewerbsvorteil erbracht und schon gar nicht den Ausgang des Wettbewerbs beeinflusst hat."

Phoenix hätte theoretisch die Möglichkeit in Berufung zu gehen, was jedoch angesichts des erhalten gebliebenen Sieges unwahrscheinlich ist.

Mit Bildmaterial von Alexander Trienitz.

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